Windpocken

Da Windpocken sehr ansteckend sind, sollten erkrankte Kinder möglichst isoliert werden, d. h. sie sollten sich nur im häuslichen Bereich aufhalten. Ältere, insbesondere geschwächte Personen sollten Abstand wahren. Bei Fieber ist Bettruhe zu empfehlen. Unkompliziert erkrankte Kinder dürfen in der Regel eine Woche nach Ausbruch der Windpocken wieder in den Kindergarten oder in die Schule.

Da die Erkrankung in der Regel komplikationslos verläuft, werden meist nur Arzneimittel verordnet, die gegen die Symptome (Entzündung, Nässen, Juckreiz, Fieber) und nicht gegen das Virus gerichtet sind. Austrocknend und juckreizlindernd ist zum Beispiel synthetischer Gerbstoff (z. B. in Tannosynt® Lotio oder Tannosynt® flüssig. Häufig wird auch eine wirkstofffreie Zinkoxid-Schüttelmixtur empfohlen oder Präparate mit anderen juckreizlindernden Wirkstoffen wie Polidocanol. Bei sehr starkem Juckreiz werden Antihistaminika verordnet, die eingenommen werden müssen. Wenn die Gefahr einer bakteriellen Hautinfektion besteht, müssen äußerlich zusätzlich Antiseptika aufgetragen werden.

Nur Risikopatienten erhalten innerliche Therapien, die gegen das Virus gerichtet sind.

Vorbeugung


Derzeit wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut generell eine Varizellen-Schutzimpfung für alle Kinder und Jugendlichen empfohlen. Sie zählt daher seit August 2004 in Deutschland zur Standardimpfung im Kindesalter.

Eine Impfung wird u. a. auch für folgende Risikogruppen empfohlen:

  • Frauen mit Kinderwunsch, die keinen (eigenen) Immunschutz haben. Ob ein Immunschutz besteht, kann durch Bluttests herausgefunden werden. Wenn das Immunsystem zuvor bereits mit dem Virus Kontakt hatte, können im Blut spezifische, gegen das Virus gerichtete Botenstoffe (so genannte Antikörper) nachgewiesen werden.
  • Patienten, bei denen eine Therapie geplant ist, die das Immunsystem schwächt und die keinen eigenen Immunschutz haben.
  • Empfängliche Patienten mit schwerer Neurodermitis („empfängliche Personen“ bedeutet: anamnestisch keine Windpocken, keine Impfung und bei serologischer Testung kein Nachweis spezifischer Antikörper)
  • Personal im Gesundheitsdienst, wenn kein Immunschutz besteht
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